Schutzmaßnahmen für positiv getestete Personen
Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Zur Wohnung zählen insbesondere auch der zur Wohnung gehörende Garten, die Terrasse und der Balkon.
Es gilt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot in bestimmten medizinischen Einrichtungen und Massenunterkünften
Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen enden frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers (PCR-Test oder zertifizierter Antigentest) und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Als Tag 1 gilt hierbei der Folgetag nach dem Tag der Abstrichnahme des Erstnachweises. Eine Abschlusstestung ist nicht erforderlich.
* Umgang mit anhaltenden Symptomen
Sollten Sie über Tag 5 hinaus weiter COVID-19 typische Symptome zeigen, verlängern sich die verpflichtenden Schutzmaßnahmen bis zum Erreichen von Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, höchstens aber bis zum Ablauf des zehnten Tages.