Fragebogen Arbeitszimmer (bis 2022)

 

 

 

Anleitung

Sie können den folgenden Fragebogen jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Nach dem Speichern erhalten Sie einen Link per E-Mail, der zum abgespeicherten Formular führt.

 

Nach dem Senden erhalten Sie eine Kopie des ausgefüllten Formulars per E-Mail. 

Sollte ein Fehler auftreten, können Sie mir einfach eine E-Mail an m.kramer@stb-stuttgart.de senden und den Fehler kurz beschreiben. Alternativ können Sie mich unter der Telefonnummer (0711) 7 45 86-15 erreichen.

Besten Dank.

 

Martin Kramer

Steuerberater / Dipl-Betriebswirt

Hinweis

Beim Hochladen können derzeit nicht mehrere Dateien auf einmal ausgewählt werden. Bitte wiederholen Sie daher für jede Datei den Upload-Vorgang, in dem Sie die "+"-Schaltfläche nutzen.

 

Fragebogen Arbeitszimmer

Bitte nutzen Sie für alle Jahre ab 2023 den neuen Fragebogen zum Arbeitszimmer. Sie finden diesen hier: Link zum Fragebogen

Allgemeines

Bei einem "Poolarbeitsplatz" handelt es sich um einen Arbeitsplatz, der von mehreren Arbeitnehmern genutzt wird (auch desksharing genannt),

Es muss sich um einen abgeschlossenen (büromäßig eingerichteten) Raum in der Wohnung handeln, der ausschließlich (oder zumindest zu 90%) für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine Arbeitsecke (z.B. im, Wohnzimmer) reicht nicht aus.

Arbeitgeber sind seit dem 27.01.2021 verpflichtet, Ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen (siehe Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Häusliches Arbeitszimmer

Prüfung Arbeitszimmer = Mittelpunkt der Tätigkeit?

Die Kosten können grundsätzlich nur mit maximal 1.250 Euro angesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.

 

Das Arbeitszimmer kann der Mittelpunkt der Tätigkeit sein, wenn die Arbeiten im Büro und im Arbeitszimmer geichwertig sind und diese überwiegend im Arbeitszimmer erledigt werden (bspw. 3 Tage im Arbeitszimmer und 2 Tage im Büro).

Bitte geben sie hier ein, an wieviel Tagen Sie in der Woche regelmäßig arbeiten

In welchem Zeitraum haben Sie regelmäßig wie viele Tage im Arbeitszimmer gearbeitet?

Gemietete Immobilie

Kaltmiete ist die Miete ohne Garage und Umlagen für Heizung, Wsser, Grundsteuer etc.

Bitte die Nebenkostenabrechnung hochladen, die in dem Jahr bezahlt oder erstattet wurde, für das Sie die Eingaben vornehmen.

janein
Beiträge Mieterverein
Heizkosten (wenn nicht an den Vermieter bezahlt)
Putzhilfe (z.B. Minijob)
Reinigungsmittel
Renovierungskosten (nur Arbeitszimmer)
Stromkosten (allgemein)
Versicherungen (Hausrat, Mieter-Rechtsschutz)
Sonstige Kosten

Bitte nur die Abrechnung(en) hochladen, die Sie in dem Jahr erhalten haben, für das Sie die Eingaben vornehmen.

Eigene Immobilie

janein
Kosten lt. Kaufvertrag
Grunderwerbsteuer
Notarkosten
Eintragungsgebühren Grundbuch
Maklerkosten
Sonstige Kosten
janein
Grundsteuer
Schuldzinsen
Renovierungskosten (gesamtes Haus)
Renovierungskosten (nur Arbeitszimmer)
Schornsteinfeger
Müllgebühren
Stromkosten
Heizungskosten (Gas, Öl, Fernwärme etc.)
Wasser- und Abwasserkosten
Versicherungen (Hausrat, Rechtsschutz, Gebäude, Glas, Elementar)
Putzhilfe (z.B. Minijob)
Liegt eine Hausverwalterabrechnung vor?
Sonstige Kosten

Direkte Kosten des Arbeitszimmers

janein
Dekoration (nur Arbeitszimmer)
Vorhänge / Gardinen (-leisten) (nur Arbeitszimmer)
Lampen (nur Arbeitszimmer)
Tapeten (nur Arbeitszimmer)
Teppiche (nur Arbeitszimmer)
Bilder (nur Arbeitszimmer)
Renovierungskosten (nur Arbeitszimmer)
Reparaturen (nur Arbeitszimmer)
Putzhilfe (nur Arbeitszimmer)
Sonstige Kosten (nur Arbeitszimmer)

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale kann

   - an maximal 120 Tagen je Kalenderjahr

   - für jeden Ehegatten gesondert

   - auch am Wochenende

   - auch ohne Verpflichtung, im Homeoffice zu arbeiten

   - ohne Bescheinigung des Arbeitgebers

   - neben dem Jahres- oder Monatsticket für ÖPNV

   - nur eine Pauschale je Tag bei mehreren Jobs

 

angesetzt werden.

 

Es besteht kein Wahlrecht zwischen Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale. Die Pauschale kann nur angesetzt werden, wenn an einem Tag ausschließlich in der Wohnung gearbeitet wird.

 

Beispiel: Wer morgens im Homeoffice arbeitet und nachmittags in den Betrieb fährt, kann an diesem Tag nur die Entfernungspauschale geltend machen.

 

Tipp: Bei Nachfragen des Finanzamts sollte dargelegt werden können, an welchen Tagen im Homeoffice gearbeitet wurde.

ausschließlihc

Gerne helfen wir Ihnen zu beurteilen, ob Sie die Kosten für ein Arbeitszimer oder die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen können. Bitte rufen Sie uns hierzu an (0711 7 45 86 0) oder buchen online einen Termin (Online-Terminbuchung).

Arbeitsmittel im Arbeitszimmer

Aufwendungen für Arbeitsmittel, die - anders als z.B. Vorhänge und Teppiche - nicht zur Ausstattung des Arbeitsraumes gehören (wie z.B. Schreibtisch, Bücherregal, PC), sind auch dann abesetzbar, wenn keine Homoffice-Kosten angesetzt werden können. Die Kosten für Arbeitsmittel können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden.

janein
typische Berufskleidung
Büromaschinen (z.B. Aktenvernichter, Diktiergeräte)
Büromaterial
Büromöbel
Computer / Notebook
Fachliteratur
Kopiergerät
Kleingeräte /Kleinmöbel (z.B, Papierkorb, Schreibtischlampe)
Monitor, Drucker, Scanner etc.
Software (PC-Programme, Internetanwendungen)
Telefaxgeräte
Telefongeräte/-anlagen
Werkzeuge
Sonstige Kosten
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