Die Kosten können grundsätzlich nur mit maximal 1.250 Euro angesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
Das Arbeitszimmer kann der Mittelpunkt der Tätigkeit sein, wenn die Arbeiten im Büro und im Arbeitszimmer geichwertig sind und diese überwiegend im Arbeitszimmer erledigt werden (bspw. 3 Tage im Arbeitszimmer und 2 Tage im Büro).