Die Homeoffice-Pauschale (6 Euro je Tag) kann
- an maximal 210 Tagen je Kalenderjahr
- wenn ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht: nur an Tagen, an denen Sie zeitlich überwiegend zu Hause gearbeitet haben
- für jeden Ehegatten gesondert
- auch am Wochenende
- auch ohne Verpflichtung, im Homeoffice zu arbeiten
- ohne Bescheinigung des Arbeitgebers
- neben dem Jahres- oder Monatsticket für ÖPNV
- nur eine Pauschale je Tag bei mehreren Jobs
angesetzt werden.
Es besteht kein Wahlrecht zwischen Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale. Die Pauschale kann nur angesetzt werden, wenn an einem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet wird (Ausnahme: Sie haben keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber).
Beispiel: Wer morgens 3 Stunden im Homeoffice arbeitet und nachmittags für 5 Stunden in den Betrieb fährt, kann an diesem Tag nur die Entfernungspauschale geltend machen.
Tipp: Bei Nachfragen des Finanzamts sollte dargelegt werden können, an welchen Tagen im Homeoffice gearbeitet wurde.